- Gefälligkeitsfahrt
- Begriff des Straßenverkehrsrechts für die unentgeltliche Beförderung eines Dritten im Kraftfahrzeug. Vorführungs- und Probefahrten sind keine G.- Haftung für Verschulden ist bei G. nicht ausgeschlossen; regelt sich nach den Vorschriften über ⇡ unerlaubte Handlungen und ⇡ Kraftfahrzeughaftung.
Lexikon der Economics. 2013.